Stand: 02.05.2025
Im Frühjahr 2026 wird es wieder spannend bei der Gesine GmbH: Die nächste Betriebsratswahl steht an – und wie bei jeder richtig guten Party braucht es Menschen, die einladen, organisieren und am Ende den Überblick behalten. Nur eben NICHT mit Luftschlangen, sondern mit Wahlausschreiben und Stimmzetteln.
Und genau dafür wird er da sein: der Wahlvorstand.
Schon jetzt, im Jahr 2025, bereitet sich der amtierende Betriebsrat intensiv auf die Wahl vor. In den nächsten Wochen wird er offiziell den Wahlvorstand bestellen – mit großer Sorgfalt und dem klaren Ziel: Wir wollen’s ordentlich, fair und rechtssicher!
Mit einem verantwortungsvollen Blick und einem ermutigenden Lächeln wird die aktuelle Betriebsratsvorsitzende die Bestellung begleiten – voller Vertrauen in die neue Crew.
„Leute, das ist keine Kleinigkeit – das ist Demokratie im Betrieb. Wir brauchen Profis!“
Drei Kolleg*innen werden gefunden – engagiert, besonnen und mit erstaunlicher Frustrationstoleranz gegenüber Büroklammern und Paragrafen. Im Unternehmen wird man bald nur noch ehrfürchtig von „den Tapferen Drei“ sprechen.
Doch bevor sie in den Fristendschungel abtauchen, wird der Betriebsrat vorausschauend handeln:
Eine Wahlvorstandsschulung wird beschlossen und gebucht.
Denn klar ist:
Wissen ist Macht – und weniger Stress.
Die Drei werden mit Notizblöcken, Neugier und einer gesunden Portion Humor losziehen – bereit, alles zu lernen, was sie für die Betriebsratswahl wissen müssen.
In der Schulung werden sie alles mitnehmen z.B.
§ 7 Wahlberechtigung BetrVG
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
§ 8 Wählbarkeit BetrVG
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
BAG, Beschl. v. 28.4.2021 – 7 ABR 20/20
Orientierungssätze der Richterinnen und Richter des BAG
1. Nach § 13 III Nr. 3 WODrittelbG sind Stimmzettel, die mit einem besonderen Merkmal versehen sind, ungültig. Ein Stimmzettel enthält ein besonderes Merkmal im Sinne von § 13 III Nr. 3 WODrittelbG, wenn er über die der Stimmabgabe dienende Kennzeichnung hinaus Eigenheiten aufweist, die aus sich heraus oder im Zusammenwirken mit anderen Umständen geeignet sein könnten, Rückschlüsse auf einen bestimmten Wähler zuzulassen.
2. Ein auf dem Stimmzettel außerhalb des für die Stimmabgabe vorgesehenen Feldes angebrachtes Smiley ist ein besonderes Merkmal im Sinne von § 13 III Nr. 3 WODrittelbG
Die Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts zu den Auswirkungen besonderer Merkmale auf einem Stimmzettel bei Aufsichtsratswahlen sind auch auf Betriebsratswahlen übertragbar, da der Betriebsrat gemäß § 14 Abs. 1 BetrVG ebenfalls in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt wird.
In der Regel 5 - 100 wahlberechtigte Arbeitnehmer |
In der Regel 101 - 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer |
In der Regel mehr als 200 wahlberechtigte Arbeitnehmer |
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Vereinfachtes Wahlverfahren |
Eine Entscheidung ist möglich: Durch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber kann das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung kommen. Wir von school.dynamic empfehlen das Normale Wahlverfahren |
Normales Wahlverfahren |
Wenn sie zurückkehren, werden sie bestens vorbereitet sein. Im Betrieb wird man ihnen mit Anerkennung und Vertrauen begegnen – verbunden mit dem ehrlichen Wunsch, dass ihre Souveränität und Klarheit auch in anderen Bereichen Schule macht.
Und wenn es dann so weit ist – im Frühjahr 2026 – wird die Wahl reibungslos verlaufen. Die Bekanntmachung wird pünktlich hängen, die Wahlurne gut verschlossen sein und der Ablauf genau nach Plan.
Und am Ende, wenn die Stimmen ausgezählt sind, wird es heißen:
„Zwischen Stimmzettel und Gesetzbuch: Ihr rockt das!“
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