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Diskussions- und Redekompetenz 3

5-Tages-Seminar

Souverän führen, klar moderieren: Der Betriebsrat als Gesprächsgestalter!

Schlagfertig, selbstbewusst, unüberhörbar und überzeugend- Das Training für Betriebsratsmitglieder

Ob Betriebsratssitzung, Podiumsdiskussion auf der Baustelle bzw. Betriebsbegehungen jeder Art oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – als Betriebsrat bist du immer wieder gefordert, Gespräche und Diskussionen zu leiten.

In unserem Seminar lernst du effektive Moderationstechniken und Methoden, mit denen du sicher und zielführend durch Gespräche, Verhandlungen und Meetings führst. So behältst du den Überblick, steuerst Diskussionen in die richtige Richtung und sorgst für erfolgreiche Ergebnisse!

Diskussions- und Redekompetenz 3

Inhalte

  • Gewaltfreie Kommunikation für konstruktive Gespräche
  • Gesprächs- und Diskussionsrunden sicher leiten
  • Deine Rolle als Moderator souverän ausfüllen
  • Moderationen gezielt vorbereiten & erfolgreich durchführen
  • Rhetorische Tricks und Kniffe
  • Gespräche in die gewünschte Richtung zu lenken
  • Deeskalationstechniken - schwierige Situationen zu entschärfen

Seminar inklusive

  • Buch: Beeinflussen - Überzeugen – Manipulieren
    Seriöse und skrupellose Rhetorik (Heinz Ryborz)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch eines Seminars für Diskussions- und Redekompetenz 1 oder aber sichere Grundkenntnisse.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

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Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
BR6c-25109 Fulda 30.06.2025 04.07.2025 Buchen
BR6c-25110 Fulda 07.07.2025 11.07.2025 Buchen

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