Souverän führen, klar moderieren: Der Betriebsrat als Gesprächsgestalter!
Schlagfertig, selbstbewusst, unüberhörbar und überzeugend- Das Training für Betriebsratsmitglieder
Ob Betriebsratssitzung, Podiumsdiskussion auf der Baustelle bzw. Betriebsbegehungen jeder Art oder Verhandlungen mit dem Arbeitgeber – als Betriebsrat bist du immer wieder gefordert, Gespräche und Diskussionen zu leiten.
In unserem Seminar lernst du effektive Moderationstechniken und Methoden, mit denen du sicher und zielführend durch Gespräche, Verhandlungen und Meetings führst. So behältst du den Überblick, steuerst Diskussionen in die richtige Richtung und sorgst für erfolgreiche Ergebnisse!
Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch eines Seminars für Diskussions- und Redekompetenz 1 oder aber sichere Grundkenntnisse.
Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Betriebsratsseminar
Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich verhandeln
Einsteigerseminar
„Was macht unser Betriebsrat überhaupt?“ Tue Gutes und sprich darüber – die Belegschaft will informiert werden
Aufbauseminar
Über die Erfolge eurer BR-Arbeit informieren und Transparenz und Vertrauen schaffen