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BR8 Betriebsverfassungsrecht 8b

5-Tages-Seminar

Beteiligung der Interessenvertretung in Grundlagen von wirtschaftlichen Angelegenheiten Teil 2

Dieses Seminar baut auf den Grundlagen des ersten Teils auf und erweitert Dein wirtschaftliches Wissen als Interessenvertretung. Du erhältst einen tieferen Einblick in wichtige wirtschaftliche Begriffe, Zusammenhänge und Instrumente, die für die Arbeit in Unternehmen und in Gremien unerlässlich sind.

Selbst wenn der Unternehmer sämtliche Plandaten, Ist-Zahlen oder das gesamte Berichts- und Rechnungswesen dem Wirtschaftsausschuss bzw. der Interessenvertretung zugänglich machen würde, wären die vielfältigen Informationen schwer zu überblicken. Genau hier kommen Kennzahlen ins Spiel: Sie machen komplexe Zahlenmaterialien transparent, erleichtern deren Lesbarkeit und Interpretation und dienen als unverzichtbares Argumentationsmittel in wirtschaftlichen Diskussionen.

Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, Kennzahlen gezielt als Instrument der professionellen Interessenvertretung einzusetzen – sei es im Wirtschaftsausschuss, im Betriebsrat oder als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. So kannst Du wirtschaftliche Entscheidungen kritisch begleiten, sachlich fundiert diskutieren und die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten.

BR8 Betriebsverfassungsrecht 8b

Inhalte

  • Auswerten der Zahlen für die Praxis
  • Beurteilung der wirtschaftlichen Lage
  • wirtschaftliche Kennziffern
    • Bilanzkennziffern
    • Ertragskennziffern
    • Rentabilitätskennziffern
    • betriebsratsspezifische Kennziffern
  • Gewinnverschiebungen
  • Auswirkungen auf das Jahresergebnis
  • Investitionen
  • Liquidität
  • Erkennen von Informationsmängeln
  • Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte

Seminar inklusive

  • Buch: Bilanzanalyse leicht gemacht (Laßmann, Rupp)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse haben.
     
  • Ein vorheriger Besuch des Seminars: Grundlagen von wirtschaftlichen Angelegenheiten Teil 1 (BR8a) wird empfohlen.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

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Seminarberatung

Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
12.10.2026 16.10.2026 Fulda Fulda City BR8b-26139 Buchen
18.10.2027 22.10.2027 Fulda Fulda City BR8b-27097 Buchen

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