Professionell vorbereiten – überlegt durchführen – überzeugend Reden
Betriebsversammlungen werden oft als lästige Pflicht empfunden. Im Seminar lernen die Teilnehmer die Möglichkeiten kennen, die Wahrnehmung und das Interesse Ihrer Zuhörer zu verstärken. Anhand von realitätsnahen Übungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen gem. 43 BetrVG und trainieren das freie Sprechen und die Rede vor Publikum. So erlernst Du außerdem praxisnah die Betriebsratsarbeit auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber!
Betriebsräte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens viermal im Jahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Verstoßt Ihr hiergegen, lauft Ihr Gefahr, dass der Betriebsrat aufgelöst wird.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Aktuell bereiten wir für dieses Seminar neue Termine vor
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Einsteigerseminar
„Was macht unser Betriebsrat überhaupt?“ Tue Gutes und sprich darüber – die Belegschaft will informiert werden
Betriebsratsseminar
Grundlagen und Einstieg in das Geschäftsgeheimnisgesetz
Betriebsratsseminar
Vorsitzender und Stellvertreter - Aufgaben, Kompetenzen nach dem Gesetz, strategisches Geschick und Weitblick