school.dynamic GmbH

Unser Angebot für erfahrene Betriebsratsmitglieder: unsere Auffrischungsseminare

Verfasst von

Burkhard Much

Stand: 08.08.2025

Unser Angebot für erfahrene Betriebsratsmitglieder: unsere Auffrischungsseminare

Eine Geschichte aus der Gesine GmbH

In der Betriebsratssitzung macht sich Unmut breit. Die Kollegin Hülya, die kürzlich in den Betriebsrat nachgerückt ist und gerade erst das Grundlagenseminar BR 1 bei school.dynamic besucht hat, hakt wiederholt beim Vorsitzenden Carlo nach. Sie ist der Meinung, dass Carlo bei der Geschäftsführung des Betriebsrats schludert, die „Spielregeln“ einer ordnungsgemäßen Betriebsratssitzung verletzt und somit die Wirksamkeit der Beschlüsse des Betriebsrats gefährdet.

So hat Carlo zum Beispiel für das kurzfristig erkrankte BR-Mitglied Stephanie kein Ersatzmitglied geladen.

Hülya

Hülya

Carlo, ich möchte noch einen Punkt für die heutige Sitzung ansprechen. Mir wurde zugetragen, dass in der Marketing-Abteilung seit Kurzem ChatGPT eingesetzt wird. Ich sehe da dringenden Handlungsbedarf und fordere, dass wir schnellstmöglich den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema angehen.

Carlo

lehnt sich zurück und seufzt leise

Hülya, bei allem Eifer, aber das ist doch eine viel zu komplexe Materie für uns. Wie sollen wir als Betriebsrat das denn überhaupt durchdringen und verstehen können? Ich sehe da ehrlich gesagt überhaupt keine Notwendigkeit zu handeln.

Carlo
Hülya

Hülya

Falsch!

Hülya hat gerade in ihrem Seminar gelernt, dass der Betriebsrat bei der Einführung und Anwendung von sogenannter künstlicher Intelligenz einen Sachverständigen hinzuziehen kann – und sollte. Davon will Carlo nichts wissen. Er ist überzeugt: Auf einen Sachverständigen hat der Betriebsrat nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch. Zum Beispiel, wenn eine Betriebsänderung vorliegt und das auch nur in Betrieben mit 300 oder mehr Beschäftigten.

Kein Wunder, denn als Carlo vor 12 Jahren das Seminar BR 1 besucht hat, da gab es den Begriff „künstliche Intelligenz“ in der Betriebsratsarbeit noch gar nicht. Wer hat also Recht?

Hülya hat in ihrem BR 1-Seminar erfahren, welche schwerwiegenden Konsequenzen es haben kann, wenn sich der Betriebsratsvorsitzende oder das Gremium nicht an die Regeln halten:

  • Beschlüsse werden unwirksam,
  • ein Kündigungswiderspruch verpufft wirkungslos,
  • Betriebsvereinbarungen und sogar Sozialpläne werden hinfällig.

Und, auch nicht unwesentlich: Der Arbeitgeber muss bei fehlerhaften Beschlüssen weder die Seminarkosten übernehmen noch das Gehalt oder den Lohn weiterbezahlen.

Hülya

Hülya

fragt in die Runde

Wollen wir das wirklich riskieren?

Carlo

beruft sich auf seine langjährige Erfahrung und wiegelt ab

Es wird doch nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird!

Carlo

Bisher hat es ja auch noch nie Probleme mit den Beschlüssen gegeben. Obwohl … so ganz sicher ist er sich bei der Sache mit der Ladung der Ersatzmitglieder plötzlich nicht mehr. Er hat mal irgendwo aufgeschnappt, dass ein Betriebsratsmitglied auch dann als verhindert gilt, wenn es am Arbeitsplatz zu viel zu tun hat. Muss er dann eigentlich ein Ersatzmitglied laden oder nicht?

Über den Wert eines Auffrischungsseminars

Wie wir als langjährige Referenten (und selbst Betriebsräte!) wissen, schleichen sich in der täglichen Arbeit des Betriebsrats immer wieder Routinen ein, die nicht mehr im Einklang mit dem Gesetz (BetrVG) stehen – oder nicht zur aktuell geltenden Rechtsprechung passen.

Auch das Betriebsverfassungsgesetz selbst ändert sich immer wieder. Als Carlo seinerzeit das BR 1 besucht hat, waren Betriebsratssitzungen per Videokonferenz noch undenkbar. Das sieht heute ganz anders aus!

… und was ist jetzt mit der Hinzuziehung einer oder eines Sachverständigen bei der Einführung von ChatGPT – hat Hülya nun Recht?

Ja, hat sie. Der Gesetzgeber hat die Zeichen der Zeit erkannt und das Gesetz angepasst. In § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVG steht:

(…) Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben die Einführung oder Anwendung von Künstlicher Intelligenz beurteilen, gilt insoweit die Hinzuziehung eines Sachverständigen als erforderlich.  (…)

Du bist schon lange im Betriebsrat und kennst die Abläufe in- und auswendig?

Super! Doch gerade in der Routine schleichen sich Fehler ein, die im Ernstfall die Wirksamkeit eurer Beschlüsse gefährden können.

Gesetze ändern sich, Gerichte fällen neue Urteile und digitale Themen wie Künstliche Intelligenz erfordern ganz neue Antworten. Unsere Auffrischungsseminare sind dein Boxenstopp für topaktuelles Wissen. Wir machen dich wieder fit in allen Grundlagen, damit du nicht nur aus Erfahrung handelst, sondern mit der Sicherheit, die dir nur brandaktuelles Wissen geben kann.

Sichere dir jetzt deinen Platz!

Aufbauseminar

BR Betriebsverfassungsrecht Auffrischung

Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

AR Arbeitsrecht Auffrischung

Auffrischung im Arbeitsrecht für erfahrene und langjährige Betriebsräte

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

DS Datenschutz Auffrischung

Auffrischung der Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes, der Datenerfassung und Datenverarbeitung

3-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert