Stand: 04.04.2025
Hubert Hoppenstedt ist noch nicht lange Abteilungsleiter bei der Gesine GmbH. Er findet sich in seiner Rolle als Führungskraft nur schwer zurecht. Oft stößt er an seine Grenzen und fühlt sich in vielen Situationen überfordert. Natürlich hat er Angst, dass nicht nur seine Mitarbeiter, sondern vor allem seine Vorgesetzten seine Unsicherheit bemerken. Besonders ärgert ihn, dass Karl-Heinz Klug aus seiner Abteilung in vielen Bereichen den besseren Überblick hat und auch im Umgang mit Kunden kompetenter ist. Karl-Heinz ist bei den Kollegen beliebt, und der Chef hat ihn vor den anderen für erfolgreich abgeschlossene Projekte gelobt. Hubert Hoppenstedt ist davon genervt und kann Karl-Heinz immer weniger ausstehen, ja, er beginnt sogar, ihn zu hassen.
Hubert Hoppenstedt nutzt geschickt seine Position als Vorgesetzter, um seine Unfähigkeit auf Karl-Heinz zu lenken. Zuerst waren es angebliche Missverständnisse von Karl-Heinz, die zu Fehlern, beispielsweise bei Bestellungen, führten. Hubert gelang es zunehmend, auch die Kollegen auf seine Seite zu ziehen. Fehler und Missgeschicke im Umgang mit Kunden schob er immer öfter auf Karl-Heinz, und die Kollegen glaubten tatsächlich, dass Karl-Heinz doch nicht der „tolle Mitarbeiter“ sei, für den sie ihn gehalten hatten. Sie grüßten ihn nicht mehr, in den Pausen saß er allein da, Arbeitsunterlagen verschwanden von seinem Tisch, und bei Softwareproblemen sorgte Hoppenstedt dafür, dass ihm nicht oder nur schlecht geholfen wurde.
Die Kollegen machten sich einen Spaß daraus, wenn Herr Hoppenstedt Karl-Heinz vor versammelter Mannschaft niedermachte. In der Kantine rissen sie sich das Maul über ihn, wenn er vor lauter aufgebrummter Arbeit nicht mehr in die Pause kam und als Letzter weit nach Feierabend das Büro verließ.
Fazit: Es handelt sich nicht um einen harmlosen Konflikt, sondern um ernstes Mobbing.
Kurzum, die Situation für Karl-Heinz wurde am Arbeitsplatz immer unerträglicher. Er zog sich immer mehr zurück, nicht nur im Büro, sondern auch zu Hause und in seinem Handballverein, der ihm so wichtig ist. Er bekam Magenprobleme, Angstzustände, wenn er nur an die Arbeit dachte, und er wollte sich immer mehr verkriechen. Er nahm an Gewicht zu, weil er im wahrsten Sinne des Wortes alles in sich hineinfraß. Seine Fehlzeiten wegen Krankheit nahmen ein Ausmaß an, sodass die Geschäftsleitung nach Rücksprache mit Hoppenstedt Herrn Klug krankheitsbedingt kündigte.
Herr Hoppenstedt hatte „augenscheinlich“ sein Ziel erreicht. Durch sein systematisches und feindseliges Verhalten gegenüber Karl-Heinz hat dieser seine Arbeit verloren und muss wegen schwerer Depression wahrscheinlich lange behandelt werden.
Die Strategie von Herrn Hoppenstedt hielt nicht lange. Wochen später verlor auch er seinen Job wegen Veruntreuung von Firmengeldern und letztendlich seiner eigenen Unfähigkeit.
Das sagt z.B. das Landesarbeitsgericht Thüringen dazu.
„Mit dem Begriff des Mobbings im arbeitsrechtlichen Verständnis werden fortgesetzte aufeinander aufbauende und ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen erfasst, die nach ihre Art und ihrem Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit des Betroffen verletzen.“
LAG Thüringen Urteil vom 10.04.2001 Az: 5 Sa 403/00.
Nein!
Nicht alles ist gleich Mobbing. Denn ein „alltäglicher“ Konflikt oder mal „Streit“ unter den Kollegen kommt immer mal vor.
Wirkliches Mobbinggeschehen ist ein Prozess über mehrere Monate, wenn nicht sogar über Jahre, Mobbing zeichnet sich dadurch aus den „Gemobbten“ zu vernichten „koste es, was es wolle“!
Auf jeden Fall!
Mobbing ist kein „Kavaliersdelikt“, im Gegenteil mobben erfüllt schnell Straftatbestände die z.B. in Betracht kommen können:
Erstens muss er arbeitsrechtliche Schritte einleiten, damit der Arbeitgeber einschreitet, sich des Gemobbten annimmt und seine Fürsorgepflicht ernst nimmt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen den Mobber ergreifen muss, wie zum Beispiel eine Abmahnung, Versetzung oder sogar eine Kündigung.
Zweitens muss sich der Betroffene zivil- und strafrechtlich gegen den Mobber wehren.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Mobbinggeschehen dokumentiert wird. Dies geschieht üblicherweise anhand eines Tagebuchs. Es hilft Außenstehenden (also Dritten) wie Betriebsrat, Arbeitgeber, Anwälten und Richtern, zu verstehen, was wann und wo passiert ist. Es ist ratsam, den Kampf nicht allein aufzunehmen, sondern sich Hilfe von einem Anwalt oder der Gewerkschaft zu suchen. Es gibt aber auch Beratungsstellen, die mit Rat und Tat zur Seite stehen.
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