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Protokoll- und Schriftführung - Kompakt

2-Tages-Seminar

Ordnungsgemäße Beschlussfassung im Betriebsrat effektiv und rechtssicher gestalten

Betriebsräte müssen ihren Forderungen oft durch gekonnte schriftliche Stellungnahmen Nachdruck verleihen. Hierzu musst du Beschlüsse, Stellungnahmen und Schreiben des Betriebsrats rechtsverbindlich, kompetent formulieren können. Von der Einladung bis zur Niederschrift. Im Seminar lernen die Teilnehmer die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Formulierung von Beschlüssen. Hier lernst du sämtliche formalen und inhaltlichen Anforderungen für den Schriftverkehr im Betriebsrat kennen.

Dieses Seminar richtet sich vor allem an Schriftführerinnen und Schriftführer, Vorsitzende des Betriebs- oder Personalrats, deren Stellvertreterinnen, Stellvertreter und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.

Protokoll- und Schriftführung - Kompakt

Inhalte

  • Vorbereitung der BR-Sitzung
  • Tagesordnung und Zugang
  • Sitzungsprotokoll- bzw. Niederschrift
  • Rechtliche Erfordernisse an:
    • Inhalt des Protokolls
    • Ausarbeitung des Protokolls
    • Aushändigung des Protokolls
  • Ziel und Zweck der Niederschrift
  • Rechtsvorschriften
  • Übertragung von Aufgaben an Ausschüsse oder den GBR
  • Formulierung von Widersprüchen
  • Formulierung von Zustimmungsverweigerungen
  • Formulierung eines Beschlusses
  • Fristenberechnungen
  • Stil schriftlicher Erklärungen
  • Konfliktvermeidung

Seminar inklusive

  • Buch: Musterschreiben für den Betriebsrat
    (Kahnt, Nitzsche, Haedge)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Seminarberatung

Termine

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Von Bis Ort Seminarnr. Plätze Buchung
19.11.2026 20.11.2026 Frankfurt SF2-26130 Buchen
11.03.2027 12.03.2027 Bremen SF2-27041 Buchen
30.03.2027 31.03.2027 Frankfurt SF2-27077 Buchen
01.04.2027 02.04.2027 Leipzig SF2-27039 Buchen
01.11.2027 02.11.2027 Neumünster SF2-27056 Buchen

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