school.dynamic GmbH

KI Nutzung für die Interessenvertretung

3-Tages-Seminar

KI-Anwendungen kompakt - künstliche Intelligenz gezielt für die Arbeit der Interessenvertretungen einsetzen

KI Nutzung für die Interessenvertretung

Inhalte

  • Grundlagen Künstlicher Intelligenz
    • Was ist KI und wie funktioniert Sie
    • Chancen, Grenzen und Risiken
    • Unterschiede und Einsatzmöglichkeiten
  • Schulung Prompt Engineering
    • Erfolgreiche KI-Anfragen
    • präzise Formulierungen
    • effektive Fragen an KI
    • Tipps und Tricks
    • Beispiele für die Erstellung
    • Strategien für praxisnahe Ergebnisse
  • Text- und Dokumentenerstellung mit KI
    • Zusammenfassungen
    • Übersichten
    • Textoptimierung
    • Stil, Struktur und Verständlichkeit
  • Effizientes Arbeiten & Praxisanwendungen
    • Rechercheunterstützung
    • Ideenfindung und Brainstorming
    • Projekte der Interessenvertretung
    • Tabellen, Listen und einfache Auswertungen
    • Dokumente prüfen und überarbeiten
    • Übungen für die Interessenvertretung
  • verantwortungsbewusster Einsatz
    • Einsatz in der Interessenvertretung
    • Umgang mit sensiblen Informationen
    • Datenschutz
    • Sicherheitshinweise
    • Praktische Tipps

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar wird mit begrenzten Teilnehmerzahlen durchgeführt, so dass jeder Teilnehmer an einem eigenen von uns gestellten Laptop arbeiten kann und eine individuelle Betreuung gewährleistet ist.
  • Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält die Möglichkeit, individuelle Vorlagen zu erstellen und diese auf einem zu den Seminarmaterialien gehörenden USB-Stick mitzunehmen.
  • Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch des Seminars PC Grundlagen für die Interessenvertretung – oder aber sichere Grundkenntnisse bei der PC-Arbeit.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

Anmeldung herunterladen
Erforderliche Formulare herunterladen
Seminarberatung

Termine

Für mehr Infos Liste schieben
Von Bis Ort Seminarnr. Plätze Buchung
16.11.2026 18.11.2026 Fulda PC4-26107 Buchen
12.04.2027 14.04.2027 Fulda PC4-27027 Buchen
13.09.2027 15.09.2027 Fulda PC4-27028 Buchen
29.11.2027 01.12.2027 Fulda PC4-27029 Buchen

Ihr möchtet dieses Seminar als individuelles Gremienseminar?

Jetzt individuelles Gremienseminar anfragen.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Aufbauseminar

Teams für die Interessenvertretung

Microsoft Teams kompakt - Zusammenarbeit und Kommunikation für Interessenvertretungen

3-Tages-Seminar

Aufbauseminar

PowerPoint für die Interessenvertretung

PowerPoint kompakt - Präsentationen der Interessenvertretungen professionell erstellen

3-Tages-Seminar

Aufbauseminar

Excel für die Interessenvertretung

Excel kompakt - Tabellen, Auswertungen und effizientes Arbeiten für Interessenvertretungen

3-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert