school.dynamic GmbH

PowerPoint für die Interessenvertretung

3-Tages-Seminar

PowerPoint kompakt - Präsentationen der Interessenvertretungen professionell erstellen

Dieses Seminar richtet sich an Mitglieder von Interessenvertretungen, die bereits die Grundlagen im Umgang mit dem PC und Office-Anwendungen beherrschen (z. B. nach dem Seminar PC Grundlagen) und lernen möchten, professionelle, multimediale Präsentationen zu erstellen.

In diesem Seminar lernst du, Präsentationen ansprechend, strukturiert und effizient zu gestalten – inklusive Multimedia-Elementen wie Musik, Videos und Cameo. Du kannst Inhalte klar visualisieren, deine Unterlagen für Sitzungen und Veranstaltungen professionell aufbereiten und Präsentationen erstellen, die verständlich, überzeugend und lebendig sind. Am Ende des Seminars arbeitest du schneller, nutzt alle Funktionen von PowerPoint effizient und gestaltest Präsentationen, die direkt im Arbeitsalltag der Interessenvertretung einsetzbar sind.


So lernst du

  • Praxisnah und direkt an einem von uns gestellten Laptop
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen für jede Aufgabe
  • individuelle Vorlagen incl. USB-Stick zum mitnehmen
  • Viele Beispiele aus dem Alltag deiner Interessenvertretung
  • Raum für deine Fragen – damit du alles direkt anwenden kannst

PowerPoint für die Interessenvertretung

Inhalte

  • Grundlagen & Aufbau von Präsentationen
    • Aufbau einer Präsentation
    • Folien, Layouts, Folienmaster
    • Text, Bilder, Tabellen und Formen
    • SmartArt und Grafiken
    • Folienübergänge und Animationen
  • Effizientes Arbeiten in PowerPoint
    • Vorlagen und Designs
    • Folien duplizieren & verschieben
    • Präsentationen vorbereiten
      • Sitzung
      • Bericht
      • Infoveranstaltung
    • Notizen und Handouts erstellen
  • Die Referentensicht nutzen
  • Multimedia & Interaktivität
    • Musik und Videos einfügen
    • Cameo-Funktionen nutzen
    • Hyperlinks und Aktionen einsetzen
    • Multimedia in Sitzungen und Berichten
  • Zusatzfunktionen & Tricks
    • Präsentationen schützen
    • Rechte vergeben
    • Inhalte aus Word und Excel einbinden
    • Diagramme und Tabellen aus Excel
  • Übungen für die Interessenvertretung
    • typische Präsentationen der IV:
      • Tagesordnungen
      • Protokollübersichten
      • Projektvorstellungen
    • Präsentationen drucken oder digital verteilen
    • Handouts erstellen
    • Tipps für:
      • schnelle Anpassungen
      • wiederverwendbare Vorlagen

Seminar inklusive

  • Handbuch Microsoft Powerpoint
  • Seminarunterlagen
  • USB Stick für Vorlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer die bereits Grundkenntnisse am PC besitzen. Andernfalls wird ein vorheriger Besuch des Seminars: EDV-Grundlagen für die Interessenvertretung (PC1) empfohlen.
     
  • Das Seminar wird mit begrenzten Teilnehmerzahlen durchgeführt, so dass jeder Teilnehmer an einem eigenen von uns gestellten Laptop arbeiten kann und eine individuelle Betreuung gewährleistet ist.
     
  • Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält die Möglichkeit, individuelle Vorlagen zu erstellen und diese auf einem zu den Seminarmaterialien gehörenden USB-Stick mitzunehmen.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
18.11.2026 20.11.2026 Fulda school.dynamic GmbH PC5-26108 Buchen
14.04.2027 16.04.2027 Fulda school.dynamic GmbH PC5-27030 Buchen
15.09.2027 17.09.2027 Fulda school.dynamic GmbH PC5-27031 Buchen
01.12.2027 03.12.2027 Fulda school.dynamic GmbH PC5-27032 Buchen

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