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Matrix entschlüsselt: PC-Wissen für Betriebsräte das bleibt!

Verfasst von

Francesco Zwirner

Stand: 21.03.2025

Matrix entschlüsselt: PC-Wissen für Betriebsräte das bleibt!

Stell dir vor: In einem mittelständischen Unternehmen (nennen wir es Gesine GmbH), irgendwo in Deutschland. Du kennst die Leute, weißt, wo der Schuh drückt, setzt dich für deine Kolleginnen und Kollegen ein. Alles läuft – bis plötzlich der Computer oder der Laptop ins Spiel kommt.

Plötzlich sollst du Briefe tippen, E-Mails schreiben, Protokolle anlegen. Zahlen in Excel? Bitte was? Und dann diese ganzen Tasten und Tastenkombinationen – als hätte jemand das Chaos absichtlich programmiert! Kurz gesagt: Du bist komplett überfordert.

Normalerweise fragst du einfach dein Kind oder deinen Partner zu Hause – die haben doch Ahnung von sowas! Aber bei deinem Gremium? „Dafür hab ich jetzt keine Zeit!“, heißt es. Oder schlimmer: Ein genervtes Augenrollen und ein viel zu schnelles „Mach doch einfach so...“ – und du verstehst nur Bahnhof.

Keine Sorge, du bist nicht allein! Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du Word, Excel, PowerPoint und E-Mails (Outlook) souverän meisterst. Ohne Fachchinesisch, ohne Druck – dafür mit einer großen Portion Geduld und Spaß.

Lass dich nicht vom Computer in den Wahnsinn treiben – wir machen dich fit für den digitalen Büroalltag als Betriebsrat!

Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten. Lass es mich tun, und ich werde es können.

Konfuzius

Häufige Fragen zu PC-Seminaren für Betriebsräte

Besteht ein Anspruch des Betriebsrats auf Teilnahme an Computer- und EDV-Schulungen?

Ein Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für EDV-Seminare ergibt sich immer dann, wenn bestimmte Aufgaben im Betriebsrat den Umgang mit EDV erfordern und entsprechende Kenntnisse nicht oder nur ungenügend vorhanden sind. Dies gilt sowohl für aktuelle Aufgaben wie auch für absehbare betriebliche Anlässe.

Welche Ansprüche hat der Betriebsrat bei moderner Informations- und Kommunikationstechnik?

Der Gesetzgeber hat in § 40 Abs. 2 BetrVG ausdrücklich geregelt, dass der Betriebsrat Anspruch auf eine moderne Informations- und Kommunikationstechnik hat. Daher kann er vom Arbeitgeber die Bereitstellung eines Computers oder Laptops einschließlich der erforderlichen Ausstattung verlangen.

Ebenso hat der Betriebsrat das Recht auf entsprechende Weiterbildungen, um die zur Verfügung gestellte Technik effizient zu nutzen und den Schutz sensibler Daten in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt sicherzustellen.

Wer übernimmt die Kosten bei PC-Seminaren für Betriebsräte?

PC-Seminare zählen zwar nicht zu den sogenannten Grundlagenseminaren, die jedes Betriebsratsmitglied ohne besondere Begründung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG besuchen darf. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Beschluss vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94 entschieden, dass der Arbeitgeber die Kosten für eine Schulung zum Einsatz eines PCs zur Erledigung von Betriebsratsaufgaben übernehmen muss, sofern aktuelle oder absehbare betriebliche bzw. betriebsratsbezogene Gründe die Teilnahme erforderlich machen.

Gelten die Regelungen auch für weitere IT-Seminare für Betriebsräte?

Ja, dies gilt auch für den Besuch von Seminaren zur Einführung und Anwendung von Datenverarbeitungssystemen und Computertechnik, insbesondere von Personaldatenverarbeitungsprogrammen und sonstigen computergestützten betrieblichen Informationssystemen (ArbG Osnabrück vom 19.11.1991 – 1 BV 3/91; ArbG Würzburg vom 4.2.1999 sowie ArbG Hamburg vom 5.8.2008 – 9 BV 3/08) sowie zur Einführung und Anwendung des Internets, Intranets und E-Mail-Systemen (Däubler/Kittner/Klebe, 17. Auflage, § 37 BetrVG, Rn. 108).

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