Stand: 28.03.2025
Fast täglich gibt es Neuigkeiten rund um das Thema Künstliche Intelligenz. Zwar ist die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz gemäß Art. 4 der KI-VO nicht völlig neu, doch die Verordnung tritt schrittweise in Kraft. Ab dem 2. Februar gelten für alle Betreiber und Anbieter von KI-Systemen neue Anforderungen!
Auch für den Betriebsrat ergeben sich viele Fragen!
Viele Unternehmen fallen unter die neue Regelung – nach Art. 4 KI-VO müssen sie sicherstellen, dass ihr Personal sowie beauftragte Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Betroffen sind Unternehmen, die entweder:
Diese Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße – vom kleinen Start-up bis zum Großkonzern!
KI-Kompetenz ist der Schlüssel, um das volle Potenzial von KI-Systemen zu nutzen, Grundrechte zu schützen, Sicherheit zu gewährleisten und eine demokratische Kontrolle zu ermöglichen. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass Anbieter, Betreiber und betroffene Personen über das nötige Wissen verfügen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.
Laut Art. 3 Nr. 56 KI-VO umfasst KI-Kompetenz:
KI-Kompetenz bedeutet nicht nur technisches Wissen, sondern auch ein Bewusstsein für die ethischen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen beim Einsatz von KI-Systemen. Mitarbeiter sollen KI sachkundig nutzen können – und dabei sowohl Potenziale als auch Risiken erkennen.
Die Empfehlung ist eindeutig: Schulung! In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen ist Weiterbildung unerlässlich, damit ihr, für eure Mitarbeiter, auf Veränderungen schnell und kompetent reagieren könnt.
Besonders im Bereich der KI-Kompetenz ist Weiterbildung nicht nur sinnvoll, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zwar legt die KI-VO nicht genau fest, was ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz umfasst, doch eines ist klar: Ohne ein strukturiertes Schulungskonzept geht es nicht!
Ein durchdachtes Schulungskonzept beginnt mit einer Analyse des konkreten Bedarfs im Betrieb. Dazu gehört:
Auf Grundlage dieser Analyse kann ein maßgeschneidertes Schulungskonzept erstellt werden, das:
Eine Dokumentation des Schulungskonzepts ist dringend zu empfehlen – sie schafft Transparenz und hilft, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.
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