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KI-Verordnung & KI-Kompetenz

Verfasst von

Francesco Zwirner

Stand: 28.03.2025

KI-Verordnung & KI-Kompetenz

Fast täglich gibt es Neuigkeiten rund um das Thema Künstliche Intelligenz. Zwar ist die Pflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz gemäß Art. 4 der KI-VO nicht völlig neu, doch die Verordnung tritt schrittweise in Kraft. Ab dem 2. Februar gelten für alle Betreiber und Anbieter von KI-Systemen neue Anforderungen!

Auch für den Betriebsrat ergeben sich viele Fragen!

  • Wer muss KI-Kompetenz vermitteln?
  • Ist KI mitbestimmungspflichtig?
  • Ist KI-Kompetenz verpflichtend?
  • Welche Fähigkeiten braucht ein Betriebsrat?
  • Wie erstellt man eine KI-Betriebsvereinbarung?
  • Kann Betriebsrat beim Thema KI einen Sachverständigen einschalten?

Welche Arbeitgeber sind von der KI-Verordnung betroffen?

Viele Unternehmen fallen unter die neue Regelung – nach Art. 4 KI-VO müssen sie sicherstellen, dass ihr Personal sowie beauftragte Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Was bedeutet das konkret?

Betroffen sind Unternehmen, die entweder:

  • ein KI-System entwickeln oder entwickeln lassen und es unter eigenem Namen auf den Markt bringen (Anbieter, Art. 3 Nr. 3 KI-VO), oder
  • ein fremdentwickeltes KI-System in eigener Verantwortung einsetzen bzw. verwenden (Betreiber, Art. 3 Nr. 4 KI-VO).

Diese Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße – vom kleinen Start-up bis zum Großkonzern!

Was bedeutet KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz ist der Schlüssel, um das volle Potenzial von KI-Systemen zu nutzen, Grundrechte zu schützen, Sicherheit zu gewährleisten und eine demokratische Kontrolle zu ermöglichen. Der Gesetzgeber sieht daher vor, dass Anbieter, Betreiber und betroffene Personen über das nötige Wissen verfügen, um fundierte Entscheidungen zu treffen.

Laut Art. 3 Nr. 56 KI-VO umfasst KI-Kompetenz:

  • Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen,
  • das Bewusstsein für Chancen und Risiken sowie mögliche Schäden durch KI,
  • die Berücksichtigung von Rechten und Pflichten im Rahmen der Verordnung.

KI-Kompetenz bedeutet nicht nur technisches Wissen, sondern auch ein Bewusstsein für die ethischen, sozialen und rechtlichen Auswirkungen beim Einsatz von KI-Systemen. Mitarbeiter sollen KI sachkundig nutzen können – und dabei sowohl Potenziale als auch Risiken erkennen.

Wie sollten Betriebsräte jetzt handeln?

Die Empfehlung ist eindeutig: Schulung! In einer Zeit rasanter technologischer Entwicklungen ist Weiterbildung unerlässlich, damit ihr, für eure Mitarbeiter, auf Veränderungen schnell und kompetent reagieren könnt.

Besonders im Bereich der KI-Kompetenz ist Weiterbildung nicht nur sinnvoll, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben. Zwar legt die KI-VO nicht genau fest, was ein „ausreichendes Maß“ an KI-Kompetenz umfasst, doch eines ist klar: Ohne ein strukturiertes Schulungskonzept geht es nicht!

Schulungsbedarf ermitteln und Konzept entwickeln

Ein durchdachtes Schulungskonzept beginnt mit einer Analyse des konkreten Bedarfs im Betrieb. Dazu gehört:

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen eingesetzt?
  • Risikoeinstufung: In welche Risikoklasse fallen diese Systeme gemäß der KI-VO?

Auf Grundlage dieser Analyse kann ein maßgeschneidertes Schulungskonzept erstellt werden, das:

  • allgemeine KI-Kenntnisse vermittelt,
  • spezifische Anforderungen verschiedener Mitarbeitergruppen berücksichtigt, insbesondere für den Umgang mit bestimmten KI-Systemen.

Eine Dokumentation des Schulungskonzepts ist dringend zu empfehlen – sie schafft Transparenz und hilft, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachzuweisen.

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