Stand: 20.04.2026
Unsere Seminarplanung für 2026 bis Sommer 2027 ist da. Ab sofort kannst du alle Termine, Inhalte und Veranstaltungsorte ganz bequem online auf unserer Webseite und in unserer neuen App entdecken. Mit wenigen Klicks findest du genau die Seminare, die dein Gremium weiterbringen – jederzeit, überall und perfekt planbar.
Neben neuen Terminen und frischen Impulsen bleiben wir unseren bewährten Seminarorten treu.
Die bekannten Tagungshotels, die strukturierte Organisation und die zuverlässige Durchführung sorgen dafür, dass du dich vom ersten Moment an gut aufgehoben fühlst. Denn gute Seminare entstehen nicht nur durch Inhalte – sondern durch das Umfeld, in dem Lernen, Austausch und echte Entwicklung möglich werden.
Unsere Schulungen sind mehr als reine Wissensvermittlung. Sie geben dir Sicherheit in deiner Rolle, stärken dein Auftreten im Gremium und helfen dir dabei, Entscheidungen mit Klarheit und Rückhalt zu treffen. Gerade in Zeiten, in denen Betriebsratsarbeit immer komplexer wird, zählt genau dieses Gefühl: nicht allein zu sein, sondern gut vorbereitet und begleitet zu handeln.
Mit jedem Seminar wächst nicht nur dein Wissen – sondern auch dein Gremium als Team. Aus einzelnen Perspektiven entsteht gemeinsames Verständnis, aus Fragen entstehen Lösungen, aus Unsicherheit entsteht Stärke.
Wir freuen uns darauf, dich auf diesem Weg zu begleiten. Entdecke jetzt die neuen Termine online oder in unserer App – und finde genau die Seminare, die dich und dein Gremium wirklich weiterbringen.
§ 37 Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis BetrVG
Absatz 6…für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind….
Die Beurteilung der Erforderlichkeit hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dazu gehören insbesondere die konkreten Seminarinhalte, eine mögliche Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats und eine thematische Spezialisierung einzelner Betriebsratsmitglieder, die Zahl der entsandten Betriebsratsmitglieder, die Größe des Betriebsrats, die letzte Aktualisierung des bereits vorhandenen Wissens und betriebliche Entwicklungen, die es besonders dringlich erscheinen lassen, die Rechtsprechungskenntnisse in bestimmten Fragen zu aktualisieren.
Quelle: BAG, Beschl. v. 18. 1. 2012 − 7 ABR 73/10
Nach § 40 BetrVG hat der Arbeitgeber die Kosten zu tragen, die anlässlich der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung nach § 37 Absatz 6 BetrVG entstanden sind, sofern die vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse in Betrieb und Betriebsrat erforderlich sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann. Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme steht dem Betriebsrat ein Beurteilungsspielraum zu.
Quelle: BAG, Beschl. v. 14.1.2015 – 7 ABR 95/12