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Mitbestimmung bei mobiler Arbeit – warum das Wissen darüber für Betriebsräte so wichtig ist

Verfasst von

Ronny H. Rothe

Stand: 20.06.2025

Mitbestimmung bei mobiler Arbeit – warum das Wissen darüber für Betriebsräte so wichtig ist

Eine Geschichte aus der Gesine GmbH

In der Gesine GmbH läuft seit der Pandemie vieles digital: Projektbesprechungen finden über Zoom statt, die Mitarbeitenden arbeiten im Wechselmodell oder dauerhaft im Homeoffice. Eigentlich läuft es ganz gut – doch in letzter Zeit mehren sich die Beschwerden.

Anna, Personalreferentin und Betriebsrätin, bekommt immer öfter Anrufe von Kolleginnen und Kollegen.
„Ich bekomme nie eine Pause – meine Chefin schreibt mir auch nach 20 Uhr noch Teams-Nachrichten.“
„Ich sitze mit meinem Notebook am Küchentisch, der Rücken macht nicht mehr mit.“
„Wir sollen plötzlich alles selbst drucken – ohne Drucker. Und Strompauschale gibt’s auch keine.“

Der Betriebsrat ist alarmiert. Denn was als flexible Lösung begann, entwickelt sich zunehmend zu einem rechtlichen Graubereich – mit Risiken für Beschäftigte und Arbeitgeber. Und das Ganze läuft an der Mitbestimmung vorbei.

Bei der nächsten BR-Sitzung wird geprüft:

  • gibt es eine Betriebsvereinbarung zur mobilen Arbeit.
  • wie wird eigentlich Arbeitszeit erfasst.
  • Datenschutz im Homeoffice? Welche Regeln gelten eigentlich?

Anna sagt:
„Wenn wir als Betriebsrat hier nicht handeln, wird sich nichts ändern. Wir müssen wissen, was wir dürfen, was wir fordern können und wie wir gute Regeln für alle schaffen.“

Die Lösung: gezieltes Wissen zu mobiler Arbeit, Homeoffice & Mitbestimmung

Im Seminar „Mitbestimmung bei mobiler Arbeit“ lernen Betriebsräte wie Anna:

  • Was bei der Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit mitbestimmungspflichtig ist
  • Wie sie rechtssichere Betriebsvereinbarungen erstellen, z. B. zu Arbeitszeiten, Arbeitsmitteln und Erreichbarkeit
  • Wie der Gesundheitsschutz auch im Homeoffice gewahrt bleibt
  • Was für freigestellte BR-Mitglieder gilt, die selbst hybrid oder remote arbeiten

Mit dem Wissen aus dem Seminar bringt Anna in der Gesine GmbH ein starkes Paket auf den Weg – gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Ergebnis: mehr Klarheit, Schutz und Mitbestimmung für alle.

Häufige Fragen aus dem Betriebsrat

Muss der Betriebsrat bei der Einführung von Homeoffice beteiligt werden?

Ja. Die Einführung mobiler Arbeit ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 BetrVG.

§ 87 Abs. 1 Nr. 1 & 6 Betriebsverfassungsgesetz

„Der Betriebsrat hat [...] mitzubestimmen bei [...]

  1. Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;
  2. der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.“

Muss der Arbeitgeber Arbeitsmittel und Kosten im Homeoffice übernehmen?

§ 670 BGB

„Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.“

Was gilt für den Gesundheitsschutz im Homeoffice?

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

§ 3 Abs. 1 ArbSchG

  1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.

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