Stand: 04.07.2025
Kollegin Anna stand im Türrahmen des Betriebsratsbüros. Ihr Blick war dankbar, ihre Stimme fest:
„Danke. Wirklich. Ohne euch wäre ich nie da, wo ich jetzt bin.“
Der BR-Vorsitzende musste lächeln. Während Anna sprach, flimmerten vor ihrem inneren Auge die letzten Monate vorbei – wie ein Film. Ein ganz besonderer Film.
Alles begann vor einem halben Jahr. Beim regulären Monatsgespräch mit der Geschäftsleitung schlug der Chef plötzlich vor, einen bundesweiten Kinospot zu drehen. Professionell, aufwendig, teuer.
Das Ziel: Junge, hochqualifizierte Leute sollten scharenweise zur Gesine GmbH strömen – angelockt vom Glanz der Leinwand.
Der Betriebsrat hörte zu – und war schockiert. Halbe Million Euro für Werbung? Aber kein Wort über Weiterbildung. Kein Plan für interne Entwicklung. Keine Strategie für Fachkräftebindung.
Statt still zu nicken, griff das Gremium zu § 96 BetrVG. Und forderte: Personalplanung mit Weitblick. Qualifizierung statt Casting-Show. Die Geschäftsleitung blockte erst. Der Personalleiter wiegelte ab. „So was bringt doch nix – wir brauchen junge Leute von außen!“ Doch der BR blieb dran. Er rief die Einigungsstelle an – und dann bewegte sich was.
Zusammen mit den Ausbildungsverantwortlichen, Führungskräften und externen Bildungsträgern wurde ein Qualifizierungskonzept erarbeitet. Nicht nur für Azubis – auch für erfahrene Kollegen und Kolleginnen wie Anna, die seit zwanzig Jahren in der Versandabteilung arbeitete.
Und was dann passierte, hätte niemand erwartet: Die Belegschaft wuchs über sich hinaus. Mitarbeitende entwickelten neue Ideen, übernahmen Verantwortung, wurden plötzlich zu Gestaltern und Gestallterinnen.
Und der große Kinospot? Den gibt’s trotzdem. Aber ganz anders. Kein Agenturteam. Kein Hochglanzstudio. Stattdessen ein Film, den die eigenen Leute gemacht haben. Projektplanung, Drehbuch, Moderation, Schnitt – alles entstanden aus dem neuen Know-how, das durch die Weiterbildung erst möglich wurde. Ehrlich. Günstiger. Und viel, viel glaubwürdiger.
„Wir haben nicht nur gespart“, sagt Müller heute als neuer Projektleiter für Öffentlichkeitsarbeit, „wir haben gezeigt, was in uns steckt. Wir sind der Film.“
§ 96 Abs. 1 Satz 1 BetrVG:
„Der Arbeitgeber und der Betriebsrat haben die Berufsbildung der Arbeitnehmer zu fördern. [...] Zu diesem Zweck hat der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat über Maßnahmen der Berufsbildung zu beraten.“
§ 96 Abs. 1a BetrVG:
„Kommt eine Einigung [...] nicht zustande, so kann die Einigungsstelle angerufen werden.“
§ 98 BetrVG:
„Der Betriebsrat hat [...] über die Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen.“
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