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PC Anwendung 2 für Betriebsräte

Vertiefte PC-Kenntnisse für die effiziente und zügige Arbeit im Betriebsratsbüro

Für Mitglieder des Betriebsrates, Personalrates oder JAV die im Betriebs- oder Personalratsbüro mit dem PC arbeiten müssen oder diesen für Betriebsratsaufgaben nutzen wollen und mit Hilfe vertiefter Kenntnisse ihre Bürotätigkeiten rationeller und professioneller gestalten wollen. Alle Seminarinhalte werden anhand arbeitsrechtlicher Fallbeispiele bearbeitet.

Nach dem Besuch dieses Seminars haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über das Grundwissen hinaus Kenntnisse darüber, wie sie die im Büro des Betriebs- oder Personalrats anfallenden Arbeiten rationell unter Zuhilfenahme moderner Büroprogramme erledigen.

Dieses Seminar wird mit begrenzten Teilnehmerzahlen durchgeführt, so dass jeder Teilnehmer an einem eigenen von uns gestellten Laptop arbeiten kann und eine individuelle Betreuung gewährleistet ist. Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält die Möglichkeit, individuelle Vorlagen zu erstellen und diese auf einem zu den Seminarmaterialien gehörenden USB-Stick mitzunehmen.


Inhalte

  • Vertiefende PC-Kenntnisse für die zügige und effektive Arbeit
  • Word effizienter nutzen (Flugblätter und Aushänge gestalten)
  • Erstellen einer Einladung zur Betriebsversammlung gem. § 43 BetrVG)
  • Mehr Möglichkeiten im Umgang mit Excel (Überstundentabellen erstellen)
  • Diagramme erstellen
  • Outlook als erweiterte Organisationshilfe im Betriebsratsbüro (einladen/delegieren)
  • Grundlagen Microsoft PowerPoint
  • Erstellung einer Präsentation
  • Datenaustausch zwischen den Programmen
  • Betriebsräte-Software (Betriebsratswissen digital)

Seminar inklusive

  • Handbücher:
    • IT Grundlagen
    • Betriebssystem
    • Word
    • Excel
    • Outlook
    • Powerpoint
    • Teams
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar wird mit begrenzten Teilnehmerzahlen durchgeführt, so dass jeder Teilnehmer an einem eigenen von uns gestellten Laptop arbeiten kann und eine individuelle Betreuung gewährleistet ist.
     
  • Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin erhält die Möglichkeit, individuelle Vorlagen zu erstellen und diese auf einem zu den Seminarmaterialien gehörenden USB-Stick mitzunehmen.
     
  • Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch eines PC Anwendung I für Betriebsräte – Grundseminars oder aber sichere Grundkenntnisse bei der PC-Arbeit.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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