
Öffentlichkeitsarbeit & Techniken
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Computer oder PC geschickt unterstützen
Eine offene und ehrliche Kommunikation mit dem Arbeitgeber und der Belegschaft beugt manchem Konflikt vor. Arbeitnehmer stellen häufig die Frage: "Was macht unser Betriebsrat überhaupt?" Viele Tätigkeiten des Betriebsrats finden hinter verschlossenen Türen statt. Setze das Instrument der Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich ein, beuge Streitigkeiten vor und profitiere von einer guten Zusammenarbeit.
Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Informationsrechte des BR gem. §80 BetrVG
- Geheimhaltungspflichten des BR
- Sprechstunden des Betriebsrats
- Betriebsversammlung gem. §43 BetrVG
- Grundlagen und Teilnahmeberechtigte
- Tagesordnung und Einladung
- Checkliste
- Durchführung einer Betriebsversammlung
- Tipps für die Versammlungsleitung
- Tätigkeitsbericht
- Abteilungsversammlung
- Mitarbeiterinformationen
- Betriebsvereinbarungen veröffentlichen
- Erscheinungsformen der Öffentlichkeitsarbeit
- Betriebsbegehung / Sprechstunde
- Ideen-/Kummerkasten
- Fragebögen
- Schwarzes Brett
- Flugblätter
- Mitarbeiterzeitung
- Betriebsratsinfo
- Techniken für wirkungsvolle Artikel
- Einsatz von Power-Point Präsentationen
Seminar inklusive
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Corona Info
- Du erhältst Mund- und Nasenschutz sowie Desinfektionsmittel
- Im Seminarraum besteht auch Maskenpflicht am Arbeitsplatz
- Alle Materialen, Tische und Arbeitsutensilien werden desinfiziert
- „Einmalmaterialien“ werden im Anschluss der Veranstaltung entsorgt
- Es gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern in den Tagungsräumen
- Die Tische und Stühle werden entsprechend gestellt
- Der Besuch des Arbeitsgerichtes kann wegen der Pandemie entfallen
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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