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JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 3

Praxiswissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Die ersten Schritte und Erfahrungen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hast du gemacht. Das JAV 1 und das JAV 2 Seminar hast du bereits besucht. Nun geht es ans Eingemachte!

Wer die Ausbildung nachhaltig verändern und verbessern möchte, muss dies auch für die Nachwelt festhalten. Betriebsvereinbarungen bieten hierzu eine gute Grundlage. Doch diese müssen erstellt und durchgesetzt werden. Wenn im Betrieb alle Regelungen für alle gut verständlich einsehbar sind, klappt es auch gleich viel besser mit der Zusammenarbeit!

Und das Beste: Hier kannst Du Recht live erleben. Gemeinsam besuchen wir eine Gerichtsverhandlung. Nutz die Chance und mach Dir selbst ein Bild, wie spannend Arbeitsrecht in der Praxis sein kann.


Inhalte

  • Auffrischung der Gesetzlichen Grundlagen
  • Berufliche Bildung und ihre Möglichkeiten im Betrieb
  • Gesetzliche Grundlagen von Betriebsvereinbarungen
  • Möglichkeiten von Betriebsvereinbarungen
  • Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb
  • Einbindung der Jugendlichen und Auszubildenden in die Arbeit der JAV
  • Ein gutes Klima zwischen den Jugendlichen und Auszubildenden fördern
  • Gezieltes Herangehen an Projekte
  • Verhandlungstechniken und Diskussionsführung

Seminar inklusive

  • Buch: JAV Rechtsprechungsübersicht
    (Perschke)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für JAV gemäß § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37.6 BetrVG


JAV-Mitglieder
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der JAV erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare.

Ersatzmitglieder
der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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