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JAV Wahlvorstandsschulung

Gewusst wie: So läuft alles rund bei der JAV-Wahl!

Bei der JAV-Wahl sind sowohl die JAV als auch der Betriebsrat gefordert. Ein Wahlvorstand muss bestellt und das richtige Wahlverfahren bestimmt werden. Dann heißt es: Die Wählerliste erstellen, das Wahlausschreiben aushängen – und schon steht der Wahltag vor der Tür.

Im Seminar erhältst Du die Software zur JAV-Wahl. Darauf findest Du:

  • alle Formulare für das vereinfachte und normale Wahlverfahren
  • einen elektronischen Wahlkalender
  • einen Rechner zur Bestimmung der Gremiengröße
  • ein Stimmauszählungs- und Sitzverteilungsprogramm

Inhalte

  • Aufgaben und Bestellung des Wahlvorstands
  • Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
  • Wer darf wählen – wer kann kandidieren?
  • Größe der JAV
  • Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  • Wählerliste und Wahlausschreiben
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Personen- oder Listenwahl?
  • Briefwahl
  • Vorbereitung des Wahltags
  • Stimmabgabe im Wahllokal
  • Öffentliche Stimmauszählung und Sitzvergabe
  • Wahlergebnis und konstituierende Sitzung
  • Kosten der Wahl

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen
  •  „Software zur JAV-Wahl
    • alle Formulare für das vereinfachte und normale Wahlverfahren
    • einen elektronischen Wahlkalender
    • einen Rechner zur Bestimmung der Gremiengröße
    • ein Stimmauszählungs- und Sitzverteilungsprogramm

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, Mitglieder des Wahlvorstandes JAV

Der Besuch dieses Seminars ist gemäß § 63 Abs. 2 BetrVG in Verbindung mit § 20 Abs. 3 BetrVG für den oben genannten Personenkreis erforderlich.

 

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
 

Wahlvorstände
Nach § 20 Absatz 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Hierzu gehören insbesondere die Kosten einer Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands (grundlegend dazu bereits BAG v. 05.03.1974 - 1 AZR 50/73). Um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt der Wahlvorstand umfassende und fundierte Kenntnisse der Wahlvorschriften. Wird gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen, kann die Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Wahl fest, dann bedeutet das für den Arbeitgeber erneute Kosten, wenn die Wahl wiederholt wird – ein überzeugendes Argument für die Teilnahme an unseren Schulungen. Sämtliche Kosten dieser Schulungen trägt der Arbeitgeber nach § 20 Absatz 3 BetrVG.

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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