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DS Datenschutz Workshop & Auffrischung

Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Datenschutz
Hilfestellungen zur Umsetzung des Datenschutz-Managements

Die wichtigsten Änderungen durch die EU-DSGVO und das BDSG - Informationen zu aktuellen rechtlichen Entwicklungen im Datenschutz sowie Tipps und Hilfestellungen zur Umsetzung.

  • Weiterbildung zum Thema Datenschutz
  • Überblick über die aktuelle Gesetzeslage
  • Erfahrungen in der Praxis
  • Nachweis der Einhaltung der Datenschutzvorgaben
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Datenschutzassistenten/innen

Die Seminarschwerpunkte* stellen nur einen Überblick dar. Damit Sie wirklich auf dem aktuellsten Stand sind, orientieren wir uns bei der Themenauswahl an wichtigen neuen Entscheidungen.


Inhalte

  • Überblick über die aktuelle Gesetzeslage
  • Aktuelle Entscheidungen zum Datenschutz *
  • Erfahrungen in der Praxis
  • Infos und Tipps zur Umsetzung
    • Gesetzliche Grundlagen
    • Beispiele für das BR Büro
  • Datenschutz-Management
  • Nachweis der Einhaltung der Datenschutzvorgaben
  • Erfahrungsaustausch

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch des Seminars Datenschutz oder Grundwissen zum Datenschutz.
Updateseminar!

Seminar für den oder die Datenschutzassistent/in

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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