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BR6 Betriebsverfassungsrecht 6b

Diskussions- und Redekompetenz auf der Betriebsversammlung und im Alltag des Betriebsrats

Der Betriebsrat berichtet als Arbeitnehmervertreter auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen vor der Belegschaft. Spricht in Ausschüssen, in Sitzungen. Er gibt Informationen weiter und soll Interessen vertreten. Um diese Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können, werden grundlegende Techniken vermittelt. Wir zeichnen mehrfach mit Video auf und werten aus, Fortschritte werden sichtbar. Verhandlungsergebnisse und Ergebnisse der Betriebsratsarbeit überhaupt werden wirkungsvoll weitervermittelt und präsentiert.


Inhalte

  • sinnvolles Vortragen von Texten
  • frei Sprechen und selbstbewusst Auftreten
  • nach Stichworten reden
  • Arbeitstechniken
  • Gliederung und Aufbau einer Rede
  • den „roten Faden“ behalten
  • Redehemmungen reduzieren
  • richtig argumentieren
  • die Rede ist ein Dialog

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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