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BR4 Betriebsverfassungsrecht 4

Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen

Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.

Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick zu betrieblichen Veränderungsprozessen und die entsprechenden Rechte für den Betriebsrat.


Inhalte

  • Voraussetzungen einer Betriebsänderung
  • Die verschiedenen Formen der Betriebsänderung
  • Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
    • Rechtzeitige Unterrichtung
    • Beratung durch den Arbeitgeber
    • Anspruch auf Sachverstand
  • der Interessenausgleich
    • Inhalt der geplanten Betriebsänderung
    • Notwendigkeit eines Interessenausgleichs
    • Gemeinsame Verhandlungen
    • Interessenausgleich und Sozialplan
  • der Sozialplan
    • Zweck des Sozialplans
    • Regelungen zu Versetzungen
    • Regelungen zu Qualifizierung
  • Mit dem Arbeitgeber verhandeln
    • Vorbereitung von Verhandlungen
    • Planung der einzelnen Verhandlungsschritte

Seminar inklusive

  • Buch: Interessenausgleich und Sozialplan
    (Göritz, Laßmann, Riegel, Rupp)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG


Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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