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JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 1

Alles klar für den Start: Die Rechte und Pflichten der JAV

Du bist neu in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt worden? Dann gibt es jetzt noch viele Fragen, auf die Du gerne eine Antwort hättest.

  • Was sind meine Aufgaben als JAV?
  • Was darf ich und was darf ich nicht?
  • Mit wem kann ich zusammenarbeiten?
  • Wie komme ich strukturiert an mein Ziel?

Auf all diese und noch viele weitere Fragen können wir Dir eine Antwort geben. Wer mitreden will muss Bescheid wissen! Dann macht die Arbeit als JAV auch richtig Spaß!


Inhalte

  • Rolle der JAV im Betrieb
  • Einführung in die Gesetzesgrundlagen
  • Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz
  • Grundlagen Berufsbildungsgesetz
  • Grundlagen Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Geschäftsführung der JAV
  • Problemlösungsmethoden
  • Grundlagen JA-Versammlung
  • Grundlagen Öffentlichkeitsarbeit
  • Qualität in der Ausbildung
  • Schutz der JAV

Seminar inklusive

  • Bücher:
    • Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar
      mit Wahlordnung (Klebe, Ratayczak, Heilmann,Spoo)
    • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
      (Splanemann)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für JAV gemäß § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37.6 BetrVG


JAV-Mitglieder
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der JAV erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare.

Ersatzmitglieder
der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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