school.dynamic GmbH

BR Ersatzmitglieder im Gremium 2

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 2

Auch ein Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.

Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen vertraut sein.


Inhalte

  • Überblick über personelle Maßnahmen
  • Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Möglichkeiten des Betriebsrats bei:
    • unterbliebener Beteiligung
    • fehlerhafter Beteiligung
  • die Zustimmungsverweigerung
  • das Anhörungsverfahren
    • Form
    • Zeitpunkt
    • Inhalt
    • Umfang
  • Kündigungsarten und -gründe
  • Bedenken und Widerspruch: Voraussetzungen
  • Ausübung des Widerspruchsrechts
  • Weiterbeschäftigungsansprüche
  • Folgen bei unterbliebener od. fehlerhafter Anhörung
  • Abmahnung

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeits- und Sozialordnung
    (Kittner)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Ein Besuch des Seminars Ersatzmitglieder im BR Gremium 1 wird empfohlen aber nicht vorausgesetzt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Ersatzmitglieder im Betriebsrat gemäß § 37.6 BetrVG


Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.

Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.

BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



Zurück zur Übersicht