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Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 - Aufbau

Gefährdungsbeurteilung - Gefahren erkennen und vermeiden!

Mit diesem Aufbauseminar machst du den Schritt von der Theorie zur Praxis. Denn: Jetzt wird es ganz konkret, was die betrieblichen Belastungen und Gefährdungen angeht. Hier lernst du, wie die Gefährdungsbeurteilung als wirksames Werkzeug im Arbeits- und Gesundheitsschutz eingesetzt wird. Werde mit den rechtlichen Grundlagen und Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat vertraut. Erfahre, wie ein gesunder, sicherer Arbeitsplatz aussehen muss. Komme den Gefahrenquellen in Betrieb auf die Spur.

Dieses Seminar verhilft interessierten Betriebsräten zu einer systematischen Herangehensweise im Arbeitsschutz: Wie werden aus gesetzlichen Bestimmungen echter Schutz der Kollegen und Kolleginnen und ihrer Gesundheit? Theorie und Praxis werden zusammengebracht, um im betrieblichen Alltag zu einem handhabbaren und von den Kollegen akzeptierten Arbeitsschutzmanagement zu gelangen.


Inhalte

  • Die Gefährdungsbeurteilung
    • Verpflichtung oder Schutz
    • Rechtsgrundlagen
    • Umsetzung
    • Folgen
  • Überlastungsanzeige
    • Rechtsgrundlagen
    • Ausführung
    • Konsequenzen
  • Unterstützungsmöglichkeiten
  • Hilfsmöglichkeiten für Beschäftigte
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Rechte der Arbeitnehmer
  • Pflichten der Arbeitgeber
  • BGM – Betriebliches Gesundheitsmanagement

Seminar inklusive

  • Lexikon: Arbeitsschutz und Mitbestimmung von A bis Z
    ( Fortunato, Wulff)
  • Seminarunterlagen

 

Hinweise

Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch eines Arbeits- und Gesundheitsschutz – Seminars für Betriebsräte – oder aber sichere Grundkenntnisse.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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