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Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 - Grundlagen

Sichere und gesunde Arbeit: Das kann der Betriebsrat tun!

Für gesunde und sichere Arbeit zu sorgen, ist eine der wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats. So wichtig, sagt die Rechtsprechung, dass Grundlagenkenntnisse auf diesem Gebiet unentbehrlich sind – und zwar für jedes einzelne Betriebsratsmitglied. Ob klassische Arbeitssicherheit, Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung oder moderner Gesundheitsschutz: Hier hast Du starke Mitbestimmungsrechte und einen vielseitigen Handlungsspielraum. Sorge für ein gesundes Arbeitsumfeld!

Das Seminar vermittelt einen fundierten Überblick zu den rechtlichen Grundlagen und berufsspezifischen Besonderheiten von Arbeits- und Gesundheitsschutz und zeigt anhand exemplarischer Aktionen Handlungsmöglichkeiten für den Betriebsrat auf.


Inhalte

  • Das Arbeitsschutzgesetz
  • Die Arbeitsschutzgesetzgebung
    • Geschichtliche Entwicklung
    • Aufbau und Struktur
    • Arbeitsstättenverordnung & Co.
  • Gestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes
  • Die Partner im Arbeitsschutz
    • DGUV
    • BAUA
    • Aufsichtsbehörden
  • Bedeutung des Arbeitsschutzes in der BR-Arbeit
    • Arbeitsschutz und Öffentlichkeitsarbeit
    • Rechte und Pflichten der Beschäftigten
    • Mitbestimmung beim Arbeitsschutz
  • Die Überlastungsanzeige
  • Gefährdungsbeurteilung nach dem ArbSchG
  • Betriebsärzte – Pflicht oder notwendiges Übel

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeitsschutzgesetz Basiskommentar
    (Pieper)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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