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AR2 Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte

Wichtigste Arbeitnehmerschutzgesetze

In diesem Seminar erhalten die Teilnehmer/ innen einen tieferen Einblick in das Arbeitsrecht. Die vielen aktuellen Beispiele und sofort umsetzbare Tipps helfen dir, deine Beteiligungsrechte richtig zu nutzen.


Inhalte

  • Die wichtigsten Arbeitnehmerschutzgesetze
  • Bundesurlaubsgesetz (BUrlG):
  • Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
  • Urlaub und Krankheit
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
  • Dauer des Anspruchs, Anzeige- und Nachweispflicht
  • Gestaltungsmöglichkeiten individueller Arbeitsbedingungen
  • betriebliche Übung
  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeitsrecht Kommentar
    (Wedde)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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