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Aktuelle Rechtsprechung für Betriebsräte

Aktuelle Entscheidungen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Wissen auffrischen und gezielt ausbauen

Von der Kündigung über das Tarifrecht bis zu den Kernthemen der Mitbestimmung: Oft werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht erst durch Gerichtsurteile eindeutig geklärt. Deshalb musst Du als Betriebsrat die aktuelle Rechtsprechung immer im Blick haben. Dieses Seminar bringt alle entscheidenden Urteile im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht praxisnah und gut verständlich auf den Punkt.

Im Seminar lernst Du die wichtigen neuen Entscheidungen rund um deine BR-Arbeit kennen. Du erlebst einen Prozess am Arbeitsgericht live mit – so gewinnst Du praxisnahes Rechtswissen aus 1. Hand. Die Seminarschwerpunkte* stellen nur einen Überblick dar. Damit Sie wirklich auf dem aktuellsten Stand sind, orientieren wir uns bei der Themenauswahl an wichtigen neuen Entscheidungen.


Inhalte

  • Aktuelle Entscheidungen zum Arbeitsrecht *
    • Klauseln und Befristungen im Arbeitsvertrag: Wirksam oder nicht?
    • Schutz vor Benachteiligung: Neue Entscheidungen zum AGG
    • Kündigungsgründe des Arbeitgebers auf dem Prüfstand
    • Arbeitsvergütung: Freiwillige Leistungen und Sittenwidrigkeit
    • Aktuelles zum Urlaubsrecht
    • Richtungweisende Entscheidungen zur Leiharbeit
  • Neuste Urteile zum Tarifrecht*
    • Streikaufruf oder Friedenspflicht?
    • Tarifverträge auf dem Prüfstand: Was können die Parteien regeln?
  • Jüngste Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht *
    • Was ist wichtig für die korrekte Geschäftsführung?
    • Wo hat der BR mitzubestimmen?
    • Unterrichtung beim Einsatz von Leiharbeitnehmern
    • BR-Rolle bei Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
    • Für die Arbeit unverzichtbar: Die Informationsrechte des Betriebsrats
    • Immer wieder ein Streitthema: Kosten des Betriebsrats?
  • *Themenauswahl anhand wichtiger neuer Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG


Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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