
Zeit für die Betriebsratstätigkeit
Keine Seminargebühr - Tagesschulung
Region West - Nordrhein-Westfalen
Gem. § 37 Abs. 1 BetrVG führen die Mitglieder des Betriebsrats ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt aus. In der Tagesschulung soll besprochen werden, wann Betriebsratsmitglieder von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung ihres Arbeitsentgelts zu befreien sind, um ihre BR Aufgaben ordnungsgemäß durchzuführen.
Kann ein Betriebsratsmitglied eine BR Sitzung absagen, weil er/ sie „zu viel zu tun“ hat und welche rechtlichen Folgen hat das?
Inhalte
- Einführung in die allgemeinen Aufgaben des BR gem. § 80 BetrVG
- Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG
- Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit § 37 Abs. 3 BetrVG
- Anspruch auf Arbeitsbefreiung
- Abgeltung der Mehrarbeit
Seminar inklusive
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminargebühr: kostenfrei
Tagungspauschale: 89,00 Euro
Corona Info
- Wir verteilen vor dem Seminarbeginn
- Corona Schnelltest
- Mund- und Nasenschutz
- Desinfektionsmittel
- Der Besuch des Arbeitsgerichtes kann ggf. entfallen
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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