Betriebsrat – Klarheit ohne Streit
Dieses Seminar vermittelt praxisnah und rechtssicher die Grundlagen und Details zu den Zuständigkeiten und Aufgaben im Betriebsratsgremium, im Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie zu den Grundlagen zu den Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden. Ziel ist es, die Arbeit innerhalb der Gremien zu stärken, Streitigkeiten über Zuständigkeiten zu vermeiden und die Informationsbeschaffung bis zur Informationsveröffentlichung rechtskonform zu gestalten.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt
Seminare für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Mitglieder von Gesamt- und Konzernbetriebsräten gemäß § 37.6 BetrVG und SBV
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Seminarnummer | Ort | Region | Von | Bis | Plätze | Buchung |
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BS9-25009 | Fulda | Hessen | 14.04.2025 | 17.04.2025 | Buchen |
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