school.dynamic GmbH

Ressorts und Herausforderungen im BR

5-Tages-Seminar

Betriebsrat – Klarheit ohne Streit

Dieses Seminar vermittelt praxisnah und rechtssicher die Grundlagen und Details zu den Zuständigkeiten und Aufgaben im Betriebsratsgremium, im Gesamt- und Konzernbetriebsrat sowie zu den Grundlagen zu den Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden. Ziel ist es, die Arbeit innerhalb der Gremien zu stärken, Streitigkeiten über Zuständigkeiten zu vermeiden und die Informationsbeschaffung bis zur Informationsveröffentlichung rechtskonform zu gestalten.

Ressorts und Herausforderungen im BR

Inhalte

  • Verantwortungsstruktur im Betriebsratsgremium
    • Zuständigkeitsverteilung und Delegation nach § 27 und § 28 BetrVG
    • Verantwortlichkeiten einzelner Mitglieder und Ausschüsse
  • Obliegenheiten des Betriebsratsvorsitzenden
    • Vertretung und Entscheidungsbefugnisse nach § 26 BetrVG
    • Handlungsrahmen ohne Beschlüsse des Gremiums
  • Informationsweitergabe in der Betriebsöffentlichkeit
    • Informationsrechte und Informationsbeschaffung
    • Berücksichtigung der Unterschiede zwischen interner und externer Kommunikation
    • Praxisbeispiele für zulässige und unzulässige Veröffentlichungen
    • Grenzen und Möglichkeiten der Kommunikation
  • Zuständigkeiten von Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
    • Abgrenzung und Zusammenarbeit gemäß § 50, § 51 und § 54 BetrVG
    • Rechtliche Rahmenbedingungen und Praxisbeispiele
    • Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe
    • Strukturierung von Betriebsratsgremien nach § 3 BetrVG

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder, Mitglieder von Gesamt- und Konzernbetriebsräten gemäß § 37.6 BetrVG und SBV


Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

Für mehr Infos Liste schieben
Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
BS9-25009 Fulda 14.04.2025 17.04.2025 Buchen

Ihr möchtet dieses Seminar als individuelles Gremienseminar?

Jetzt individuelles Gremienseminar anfragen.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Einsteigerseminar

Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 1

„Was macht unser Betriebsrat überhaupt?“ Tue Gutes und sprich darüber – die Belegschaft will informiert werden

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 2

Über die Erfolge eurer BR-Arbeit informieren und Transparenz und Vertrauen schaffen

5-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert