Ohne Wissen keine Handlung – Wie der Betriebsrat Weiterbildung mitgestaltet
Mitbestimmung bei Weiterbildung strategisch nutzen
In Zeiten des rasanten technologischen Wandels, Fachkräftemangels und stetiger Veränderung der Arbeitswelt ist klar: Nur wer qualifiziert ist, kann kompetent handeln. Doch oft fehlt es Beschäftigten an Zugang zu Weiterbildung oder an Klarheit darüber, welche Qualifikationen wirklich gebraucht werden.
Hier ist der Betriebsrat gefragt: Denn bei der Planung, Einführung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen hat er nicht nur Mitbestimmungsrechte – er trägt auch Verantwortung dafür, dass niemand im Betrieb abgehängt wird.
In diesem Seminar lernen Betriebsratsmitglieder, wie sie Weiterbildung aktiv mitgestalten, strategisch begleiten und gezielt im Interesse der Beschäftigten einsetzen können.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Seminarnummer | Ort | Region | Von | Bis | Plätze | Buchung |
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FO2-02025 | Kalkar | Nordrhein-Westf. | 15.09.2025 | 19.09.2025 | Buchen |
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