Mitbestimmung bei mobiler Arbeit, digitaler Kommunikation und moderner Betriebsratsarbeit – rechtliche Grundlagen, praktische Lösungen und neue Herausforderungen im Fokus
Vertraulich, aber nicht ohne Betriebsrat!
Die Arbeitswelt hat sich rasant verändert – Homeoffice, mobile Endgeräte und virtuelle Meetings sind längst Alltag. Doch was bedeutet das für die Mitbestimmung?
Wie wirken sich flexible Arbeitsmodelle auf Arbeitszeiten, Erreichbarkeit und den Gesundheitsschutz aus? Und wo arbeitet eigentlich das freigestellte Betriebsratsmitglied – im Büro oder auf dem Balkon?
In diesem praxisnahen Seminar schauen wir gemeinsam auf die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen rund um mobile Arbeit und Homeoffice – und werfen natürlich auch einen Blick auf die vergütungsrechtlichen Fragen bei BR-Freistellungen in Zeiten von Teams, Zoom und Co.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Seminarnummer | Ort | Region | Von | Bis | Plätze | Buchung |
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FO4-02025 | Kalkar | Nordrhein-Westf. | 15.09.2025 | 19.09.2025 | Buchen |
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