school.dynamic GmbH

DS4 KI-Verordnung & KI-Kompetenz

3-Tages-Seminar

Sicherstellung der KI-Kompetenz - Neue Pflichten für Arbeitgeber und den Betriebsrat

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sind gemäß Art. 4 KI-VO verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen oder sicherzustellen, dass ihr Personal sowie beauftragte Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen.

Der Betriebsrat sollte aktiv mitwirken und zusammen mit dem Arbeitgeber ein faires, nachhaltiges und transparentes Schulungskonzept gestalten. Eine frühzeitige Investition zahlt sich langfristig aus – für mehr Sicherheit, höhere Effizienz und die zukunftssichere Entwicklung des Unternehmens.

DS4 KI-Verordnung & KI-Kompetenz

Inhalte

  • Grundlagen
    • KI-Technologie
    • Definition von Künstlicher Intelligenz gemäß KI-VO
    • Geographischer Anwendungsbereich der KI-VO
    • Zeitlicher Anwendungsbereich der KI-VO
  • Risikoklassifizierung
    • Allgemeiner Überblick
    • Verbotene KI-Systeme
    • Hochrisiko-KI-Systeme
    • KI-Systeme mit Transparenzanforderungen
  • Rollen gemäß KI-VO
    • Überblick über die verschiedenen Rollen
    • Betreiber von KI-Systemen
    • Anbieter von KI-Systemen
  • Pflichten nach der KI-VO
    • Pflichten
    • Anforderungen

Seminar inklusive

  • Buch: Handbuch KI im Betrieb (Wolfgang Däubler)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorausgesetzt wird der vorherige Besuch des Seminars Datenschutz I oder sicheres Grundwissen zum Datenschutz. Bitte beachten: Es wird kein Einsteiger-Wissen vermittelt!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

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Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
DS4-25111 Fulda 02.06.2025 04.06.2025 Buchen
DS4-25112 Fulda 22.10.2025 24.10.2025 Buchen
DS4-26054 Fulda 07.01.2026 09.01.2026 Buchen

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