school.dynamic GmbH

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) richtig umsetzen

5-Tages-Seminar

Mitbestimmungsrechte nutzen, interne Meldestellen mitgestalten und Beschäftigte wirksam schützen

Vertraulich, aber nicht ohne Betriebsrat!

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) hat sich der Umgang mit Whistleblowing im Betrieb grundlegend verändert. Unternehmen ab 50 Beschäftigten sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, über die Verstöße gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regeln sicher und vertraulich gemeldet werden können.

Doch was bedeutet das für die Mitbestimmung? Welche Rolle spielt der Betriebsrat beim Aufbau und der Kontrolle dieser Meldesysteme? Und wie lassen sich der Schutz von Hinweisgebern, die Interessen der Beschäftigten und die betriebliche Praxis sinnvoll in Einklang bringen?

In diesem Seminar erfahren Betriebsratsmitglieder, wie sie ihre Beteiligungsrechte beim Thema Hinweisgeberschutz aktiv wahrnehmen und gleichzeitig zum fairen, transparenten Umgang mit sensiblen Meldungen beitragen können.

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) richtig umsetzen

Inhalte

  • das Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
    • Grundlagen
    • Ziele
  • Was ist Pflicht, was ist erlaubt?
    • Interne Meldestelle
    • externe Meldung
  • Anonymität
  • Mitbestimmungsrechte bei:
    • der Einführung interner Meldesysteme
    • der Ausgestaltung interner Meldesysteme
    • der Auswahl und Schulung von Meldestellen-Beauftragten
    • dem Umgang mit Meldungen
  • Datenschutz
  • Loyalitätspflicht & Schutz von Hinweisgebern
  • Konflikte erkennen und lösen
  • Zusammenarbeit mit:
    • Datenschutzbeauftragten
    • Compliance-Abteilungen
    • externen Anbietern
  • Strategien zur Gestaltung transparenter Verfahren
  • Vermeidung einer Angstkultur

Hinweise

Seminaranspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

Für mehr Infos Liste schieben
Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
FO3-02025 Kalkar 15.09.2025 19.09.2025 Buchen

Ihr möchtet dieses Seminar als individuelles Gremienseminar?

Jetzt individuelles Gremienseminar anfragen.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Spezialseminar

Arbeitsrecht 2025 & aktuelle Rechtsprechung

Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – Was neu ist, was bleibt und was Betriebsräte jetzt wissen müssen

5-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert