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Arbeitsrecht 2025 & aktuelle Rechtsprechung

5-Tages-Seminar

Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – Was neu ist, was bleibt und was Betriebsräte jetzt wissen müssen

Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit erkennen, Mitbestimmungsrechte nutzen und Handlungssicherheit gewinnen.

Für Betriebsräte ist es entscheidend, den Überblick zu behalten: Welche neuen Gesetze müssen jetzt berücksichtigt werden? Welche Mitbestimmungsrechte sind betroffen? Und wo ergeben sich neue Chancen – aber auch neue Konflikte – für die Interessenvertretung im Betrieb?

In diesem Seminar erhalten Betriebsratsmitglieder ein kompaktes und praxisnahes Update zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Entwicklungen 2025 – individuell, kollektiv und konkret.

Arbeitsrecht 2025 & aktuelle Rechtsprechung

Inhalte

  • Individuelles Arbeitsrecht aktuell *
    • Neue gesetzliche Regelungen
    • Auswirkungen auf:
      • Arbeitsverträge
      • Arbeitszeiten
      • Urlaub
      • Kündigung
      • Beschäftigungsbedingungen
    • Relevante BAG-Urteile im Bereich
      • Arbeitnehmerrechte
      • Gleichbehandlung
      • Entgelt & Befristung
  • Kollektives Arbeitsrecht aktuell *
    • Die Rolle des Betriebsrats bei neuen betrieblichen Regelungen
    • Beteiligungsrechte bei:
      • organisatorischen Maßnahmen
      • personellen Maßnahmen
      • betrieblichen Umstrukturierungen
      • strategischer Personalplanung
  • Rechtsprechung kompakt *
    • Aktuelle Entscheidungen:
    •  des Bundesarbeitsgerichts (BAG)
    • der Landesarbeitsgerichte und Instanzgerichte
  • Was Betriebsräte jetzt tun können
    • Handlungsspielräume erkennen und nutzen
    • Betriebsvereinbarungen prüfen und anpassen
    • Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung rechtssicher gestalten

*  Die Themenauswahl erfolgt anhand wichtiger neuer Entscheidungen

Hinweise

Seminaranspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

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Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
FO1-02025 Kalkar 15.09.2025 19.09.2025 Buchen

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