Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – Was neu ist, was bleibt und was Betriebsräte jetzt wissen müssen
Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht – Auswirkungen auf die Betriebsratsarbeit erkennen, Mitbestimmungsrechte nutzen und Handlungssicherheit gewinnen.
Für Betriebsräte ist es entscheidend, den Überblick zu behalten: Welche neuen Gesetze müssen jetzt berücksichtigt werden? Welche Mitbestimmungsrechte sind betroffen? Und wo ergeben sich neue Chancen – aber auch neue Konflikte – für die Interessenvertretung im Betrieb?
In diesem Seminar erhalten Betriebsratsmitglieder ein kompaktes und praxisnahes Update zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Entwicklungen 2025 – individuell, kollektiv und konkret.
* Die Themenauswahl erfolgt anhand wichtiger neuer Entscheidungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Seminarnummer | Ort | Region | Von | Bis | Plätze | Buchung |
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FO1-02025 | Kalkar | Nordrhein-Westf. | 15.09.2025 | 19.09.2025 | Buchen |