Betriebsräte haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, so weit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren,die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht hier bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

 

Maßgeschneidert auf ihre betriebliche Situation bieten wir Betriebsratsseminare in verschiedenen Bildungsstätten und unterschiedlichen Orten an.

 

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nächster Termin

05.02.2012 - 10.02.2012

PC-Anwendung im Betriebsratsbüro I - Grundseminar

Referent: Nicole Rudolph / Francesco Zwirner
Veranstalter: Bildungswerk Steinbach
Seminarort: Tagungshotel Mühltal - Darmstadt

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